AGB

Allgemeine Vermittlungsbedingungen (AVB) von Sharm el Privé

Präambel

Sharm el Privé (nachfolgend "Vermittler") tritt ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen (z.B. Hotelunterkünfte, Beförderungsleistungen, Mietwagen, Touren, Yachten) auf. Der Vermittler erbringt keine eigenen Reiseleistungen und ist kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Die vertragliche Leistungspflicht besteht in der ordnungsgemäßen Vermittlung der gebuchten Reiseleistung.

§ 1 Vertragsgegenstand & Rechtsstellung

  1. Zwischen dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") und dem Vermittler kommt ausschließlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB zustande.
  2. Der Vertrag über die eigentliche Reiseleistung (z.B. Hotelaufenthalt) kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, DMC, Transferunternehmen) zustande.
  3. Die AGB der jeweiligen Leistungsträger sind maßgeblich für die Durchführung der Reise. Diese werden dem Auftraggeber vor Buchung zur Verfügung gestellt.

§ 2 Buchungsablauf & Abschluss

  1. Mit der Anmeldung (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch) bietet der Auftraggeber dem Vermittler den Abschluss eines Vermittlungsvertrags verbindlich an.
  2. Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Annahme durch den Vermittler zustande. Die Annahme erfolgt durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung/Rechnung in Textform.

§ 3 Zahlungsbedingungen & Inkasso (Maximale Liquidität)

  1. Inkassovollmacht: Der Vermittler ist von den Leistungsträgern bevollmächtigt, den Reisepreis im Namen und auf Rechnung der Leistungsträger einzuziehen (Inkasso). Zahlungen an den Vermittler wirken gegenüber dem Leistungsträger schuldbefreiend.
  2. Fälligkeit: Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung keine abweichende Anzahlungsregelung (z.B. bei langfristigen Buchungen) getroffen wurde.
  3. Service-Entgelt: Der Vermittler erhebt für seine Tätigkeit (Beratung, Kuration, Buchungsabwicklung) ein Service-Entgelt. Dieses ist im Gesamtpreis ausgewiesen oder wird separat berechnet. Das Service-Entgelt ist mit Vertragsschluss sofort verdient und fällig.
  4. Zahlungsweg: Zahlungen sind spesenfrei auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.

§ 4 Haftungsbeschränkung (Deine Lebensversicherung)

  1. Der Vermittler haftet nicht für den Vermittlungserfolg oder die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Reiseleistung selbst. Hierfür haftet ausschließlich der jeweilige Leistungsträger.
  2. Der Vermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Weiterleitung von Informationen und Zahlungen.
  3. Die Haftung des Vermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
  4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung.

§ 5 Rücktritt (Storno) & Umbuchung

  1. Rücktritt vom Reisevertrag: Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Leistung zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungskosten sind ausschließlich die Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers (Hotel/DMC). Diese Kosten werden vom Leistungsträger erhoben und vom Vermittler an diesen weitergeleitet oder einbehalten.
  2. Bearbeitungsgebühr des Vermittlers: Im Falle eines Rücktritts oder einer Umbuchung durch den Auftraggeber hat der Vermittler – unabhängig von den Stornogebühren des Leistungsträgers – Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 € pro Person/Vorgang, um den entstandenen Aufwand zu decken.
  3. Verbleib des Service-Entgelts: Das vereinbarte Service-Entgelt (Marge/Beratungshonorar gemäß § 3.3) gilt als Honorar für die bereits erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistung und wird im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet.

§ 6 Einreisebestimmungen & Hinweise

  1. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
  2. Der Vermittler erteilt Hinweise zu Einreisebestimmungen nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Buchung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Aktualität.

§ 7 Rechtswahl & Gerichtsstand

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist der Sitz des Vermittlers [Braunschweig], soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. (Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand).